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Verjährung

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Internationales Privatrecht (IPR)

Rechtsgebiet:
Verjährung
Stichworte:
Verjährung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Verweist das schweizerische internationale Privatrecht (Kollisionsrecht) auf ein ausländisches Sachrecht, ergibt sich folgende Situation:

Grundsatz

  • Ausländisches Sachrecht ist für die Regelung der Verjährung zuständig (IPRG 148)
  • Nichtanwendung schweizerischen Rechts

Ausnahmen

  • IPRG 16 Abs. 2
    • kein feststellbares ausländisches Recht > Anwendung schweizerischen Rechts
  • IPRG 18
    • Zwingende Anwendung des schweizerischen Rechts

Gesetzestexte

Literatur

  • DÄPPEN ROBERT K., Basler Kommentar, N 8 zu OR 127
  • DASSER FELIX, Basler Kommentar zum IPRG, N 1 ff. zu IPRG 148

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