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Verjährung

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Ordentliche Verjährungsfrist: 10 Jahre

Rechtsgebiet:
Verjährung
Stichworte:
Verjährung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gemäss OR 127 beträgt die ordentliche Verjährungsfrist

  • 10 Jahre

Diese ordentliche 10-jährige Verjährungsfrist gilt aber nur,

  • sofern und soweit das Bundeszivilrecht nicht andere, d.h. ausserordentliche Verjährungsfrist

bestimmt.

Literatur

  • GAUCH PETER / SCHLUEP WALTER R. / EMMENEGGER SUSAN, Schweizerisches Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, ohne ausservertragliche Haftpflicht, Band II, 10. Auflage, Zürich 2014, N 3287 ff.

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