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Verjährung

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Unterbrechungshandlungen des Schuldners

Rechtsgebiet:
Verjährung
Stichworte:
Verjährung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

(OR 135 Ziffer 1)

Forderungsanerkennung

Die Forderungsanerkennung des Schuldners unterbricht die Verjährung:

Allgemein

  • Die Aufzählung der Unterbrechungsmöglichkeiten in OR 135 Ziffer 1 (Forderungsanerkennung und Arten) ist nicht abschliessend

(ausdrückliche) Forderungsanerkennung

  • durch Schuldanerkennung
  • durch Stundungsvereinbarung
  • durch Ausstellung eines Schuldscheines
  • durch Erklärung des Schuldners, er werde demnächst zahlen
  • durch Vergleich
    • vgl. GAUCH PETER, FS Schluep, S. 15

stillschweigende bzw. konkludente Forderungsanerkennung

Keine Forderungsanerkennung

Keine (stillschweigende) Schuldner-Unterbrechung liegt vor bei:

Leistung einer Teilzahlung unter gleichzeitiger Bestreitung der Restforderung

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