Verjährungsunterbrechung = Anerkennungshandlungen des Schuldners, Rechtsverfolgungsmassnahmen des Gläubigers oder Verjährungsverzicht unter den Parteien, die einen Neubeginn der Verjährungsfrist auslösen
Informationen zur Verjährung / zum Verjährungsrecht in der Schweiz